Energieausweis
Der Energieausweis soll Mietern und Käufern von Wohnungen und Häusern Informationen über Zustand und Energieverbrauch eines Gebäudes liefern: der Gebäudeenergiepass.
Der "Ausweis fürs Haus" ist seit dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird.
Seit dem 01.07.2009 besteht die Ausweispflicht auch für Nichtwohngebäude.
Die Laufzeit des Energieausweises, der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt jeweils 10 Jahre.
Der Energie hilft Gebäudeeigentümern ihr Gebäude besser einschätzen zu können und Schwachstellen des Gebäudes zu erkennen.
Die Modernisierungshinweise zeigen dem Eigentümer, welche Verbesserungsmöglichkeiten an seinem Gebäude bestehen.
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden und Wohnungen haben mit In-Kraft-Treten der Energieausweis-Pflicht ab Juli 2008 das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Er macht die Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Isolierungszustand transparent.
So erhalten sie zuverlässige Informationen über die zu erwartenden Nebenkosten.
Wichtigste Größe im zehn Jahre gültigen Energiebedarfsausweis ist der Jahresprimärenergiebedarf. Er wird gemessen in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²/Jahr). Faustformel: Je niedriger er ist, desto geringer die Nebenkosten und desto chancenreicher ein Wiederverkauf der Immobilie. Wie hoch diese zentrale Kenngröße ausfällt, hängt von der verbrauchten Energiemenge ab, aber auch von der eingesetzten Energieart. Beispielsweise wird Strom höher bewertet als Gas, da für die Stromproduktion erst Primärenergieträger wie Kohle verbrannt werden müssen, während Gas direkt und damit effizienter genutzt werden kann.
Bei dem Energieverbrauchsaususweis wird nur der Energieverbrauch der letzten 3 Abrechnungsperioden zugrunde gelegt. Diese Werte werden klimabereinigt und dann auf die Wohnfläche bezogen.
Weitere Infos unter www.dena-energieausweis.de oder